Finanz- und Vermögensplanung

Im Rahmen der Vermögensgestaltungsberatung stellt die Versorgung im Alter das zentrale Thema dar. Aufgrund der häufig langjährigen Beziehung zu unseren Mandanten kennen wir Ihre finanzielle Situation meist genau und sehen uns daher in der Lage, eine individuelle Vermögensberatung durchzuführen.

Steuerberatern ist es durch ihr Berufsrecht untersagt ein Honorar auf Erfolgsbasis zu vereinbaren. Dadurch wird gewährleistet, dass eine unabhängige, objektive Beratungsleistung erbracht wird. Das hat zur Folge, dass die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation unserer Mandanten im Mittelpunkt stehen, und die Beratung nicht darauf ausgerichtet ist, bestimmte Anlageprodukte zu verkaufen.

Inhalt unserer Beratungsleistung kann sich beispielsweise aus den folgenden Punkten zusammensetzen:

  1. Analyse der Ist-Situation und deren Bewertung
    Hier werden die derzeitigen finanziellen Verhältnisse des Mandanten analysiert sowie die Risikoeinstellung und die Zielvorstellung ermittelt. Auf der Basis dieser ermittelten Daten werden etwaige Versorgungslücken aufgezeigt und geprüft inwieweit die Ziele mit den vorhandenen Mitteln verwirklicht werden können.
  2. Entwicklung verschiedener Strategien
    Nach der Zusammenstellung verschiedener Strategien der Vermögensplanung, werden diese unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien, wie z.B. Unternehmensverkauf, Ehescheidung oder unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, durchgespielt.
  3. Entscheidung des Mandanten für eine Strategie
  4. Planung und sukzessive Umsetzung der Strategie
    Nach erfolgter Aufstellung eines Ablaufplans werden die einzelnen Teilschritte sukzessive umgesetzt.