Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge stellt eines der sensibelsten und zugleich eines der komplexesten Teilgebiete des Steuerrechts dar. Unabhängig von der Gestaltung der Übertragung von Unternehmen bedarf es einer vorausschauenden Unternehmenspolitik, um vor allem im mittelständischen Bereich den Steueraufwand so gering wie möglich zu halten und somit dem Unternehmensnachfolger den Eintritt in die Selbständigkeit zu ermöglichen bzw. eine alsbaldige Krise nach der Nachfolge zu vermeiden.

Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen komplette Unternehmensnachfolgekonzepte, welche unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten auf Ihre Bedürfnisse individuell angepasst werden.

 

Unser Leistungsspektrum umfasst:
  • Steuerplanung- und Steuergestaltungsberatung,
  • Unternehmensbewertungen,
  • Unternehmensverkäufe,
  • Umstrukturierungen,
  • Beratung bei Verwirklichung von Testamenten, Eheverträgen und anderen familien- und erbrechtlichen Verfügungen.